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  • ab 01.01.1997 (aktuelle Fassung)

§ 1 ForstbesBVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Forstbesoldungsbeitrag
Redaktionelle Abkürzung
ForstbesBVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100060100000

(1) Der jährliche Forstbesoldungsbeitrag beträgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Forstbetriebsplans für die Betriebsleitung die Summe aus

1.Grundbetrag je Hektar Holzboden=10 DM,
2.jährlicher Hiebsatz je Festmeter=2 DM,
3.jährlicher Endnutzungs- oder Zielstärkenhiebsatz je Festmeter=2 DM,
4.laufend jährlicher Zuwachs je Vorratsfestmeter=1 DM.

Ist der Anteil von Jungbeständen bis zu 40 Jahren größer als 40 vom Hundert der Holzbodenfläche oder ist die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit des Waldes aus sonstigen Gründen sehr gering, so wird auf die Erhebung der Beitragsteile nach Satz 1 Nrn. 3 und 4 verzichtet. Flachen, die aus landeskulturellen Gründen mit oder ohne Schutzanordnung aus der Bewirtschaftung herausgenommen und nicht bei der Entscheidung nach Satz 2 berücksichtigt worden sind, werden vom Forstbesoldungsbeitrag befreit.

(2) Die Höhe des jährlichen Forstbesoldungsbeitrages allein für Betriebsplanung beträgt 37,5 vom Hundert des Beitrages nach Absatz 1.