§ 25 AVO - Sek I - Verfahren und Grundsätze bei der Abschlussvergabe
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Für das Verfahren und die Grundsätze bei der Vergabe der Abschlüsse sowie für die Benachrichtigung bei der Gefährdung der Abschlussvergabe ist die Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung entsprechend anzuwenden.