Abschnitt 2 TourPFördErl - Gegenstände der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte
- Redaktionelle Abkürzung
- TourPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Gegenstände der Förderung sind
2.1
die Umsetzung innovativer Marketingprojekte,
2.2
die Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, mit denen
eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird,
2.3
die Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen,
2.4
die Weiterentwicklung bestehender Projektideen für in der Region neuartige touristische Angebote einschließlich erster Aktivitäten zur Markteinführung,
2.5
die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts "Klimawandel anpacken - Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen" *) ableiten lassen und die im Verantwortungsbereich der Tourismusorganisationen der
Reiseregionen liegen,
2.6
besondere touristische Projekte, an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein ganz erhebliches Interesse hat, sofern eine Förderung nicht auf der Grundlage der Nummern 2.1 bis 2.5 oder sonstiger Förderrichtlinien des MW in Betracht kommt.
https://nds.tourismusnetzwerk.info/inhalte/klimawandel-nachhaltigkeit/klimawandel-und-tourismus/ergebnisse-klimawandel-anpacken/.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8.1 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 13. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 166)