Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.03.1996, Az.: 5 L 6331/94
Samtgemeindedirektor; Besoldung; Versorgung; Übertragung des Amtes; Rückwirkung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.03.1996
- Aktenzeichen
- 5 L 6331/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13272
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0326.5L6331.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 18.08.1994 - 7 A 7295/93
Rechtsgrundlagen
- § 19 BBesG
- § 4 Abs. 1 KomBesV ND
Fundstellen
- NdsRpfl 1996, 242
- ZBR 1998, 64
- ÖD 1996, 228
Amtlicher Leitsatz
Ein Samtgemeindedirektor, dessen Amt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist, hat einen Anspruch auf entsprechende Besoldung und Versorgung nur dann, wenn ihm ein entsprechendes Amt durch einen besonderen Übertragungsakt (Verwaltungsakt) übertragen worden ist. Eine solche statusverändernde Maßnahme kann nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit getroffen werden.