Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.03.1996, Az.: 5 L 6331/94

Samtgemeindedirektor; Besoldung; Versorgung; Übertragung des Amtes; Rückwirkung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
26.03.1996
Aktenzeichen
5 L 6331/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13272
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0326.5L6331.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 18.08.1994 - 7 A 7295/93

Fundstellen

  • NdsRpfl 1996, 242
  • ZBR 1998, 64
  • ÖD 1996, 228

Amtlicher Leitsatz

Ein Samtgemeindedirektor, dessen Amt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist, hat einen Anspruch auf entsprechende Besoldung und Versorgung nur dann, wenn ihm ein entsprechendes Amt durch einen besonderen Übertragungsakt (Verwaltungsakt) übertragen worden ist. Eine solche statusverändernde Maßnahme kann nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit getroffen werden.