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  • ab 01.04.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FRL KFAWW-RdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung (FörderRL Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft)
Redaktionelle Abkürzung
FRL KFAWW-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Vorhaben zum zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel. Ziel ist es, den nachhaltigen Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserdargebots zur Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel in Niedersachsen zu fördern.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 2. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 492)