Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.12.1993, Az.: 2 U 210/93

Unfall; Fahrzeugversicherung; Farbspritzarbeit; Lackschäden

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
22.12.1993
Aktenzeichen
2 U 210/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 16307
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:1222.2U210.93.0A

Fundstellen

  • VersR 1994, 1335-1336 (Volltext mit amtl. LS)
  • zfs 1995, 21 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Ein entschädigungspflichtiger Unfall liegt in der Fahrzeugversicherung nicht vor, wenn beim Unterfahren einer Brücke dort bei Farbspritzarbeiten entstandene Farbpartikel auf das versicherte Fahrzeug gelangen und es (nur) verunreinigen, so daß eine alsbald durchgeführte einfache Reinigung Lackschäden verhindert hätte, wenn aber eine solche Reinigung unterbleibt, die Farbpartikel später aushärten und sich jetzt selbst mit Kunststoff- oder Lacklösemitteln nicht mehr entfernen lassen.