Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.12.1993, Az.: 2 U 210/93
Unfall; Fahrzeugversicherung; Farbspritzarbeit; Lackschäden
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 22.12.1993
- Aktenzeichen
- 2 U 210/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 16307
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1993:1222.2U210.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 1 II e AKB
Fundstellen
- VersR 1994, 1335-1336 (Volltext mit amtl. LS)
- zfs 1995, 21 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Ein entschädigungspflichtiger Unfall liegt in der Fahrzeugversicherung nicht vor, wenn beim Unterfahren einer Brücke dort bei Farbspritzarbeiten entstandene Farbpartikel auf das versicherte Fahrzeug gelangen und es (nur) verunreinigen, so daß eine alsbald durchgeführte einfache Reinigung Lackschäden verhindert hätte, wenn aber eine solche Reinigung unterbleibt, die Farbpartikel später aushärten und sich jetzt selbst mit Kunststoff- oder Lacklösemitteln nicht mehr entfernen lassen.