Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 26.02.1986, Az.: 3 U 229/85

Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Finanzierung von Anschaffungen; Zurückzahlung eines Kredits

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
26.02.1986
Aktenzeichen
3 U 229/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 14368
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:0226.3U229.85.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1986, 465
  • MDR 1986, 498 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 1817-1818 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 868 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft keine Ausgleichsansprüche gegenüber einander. Das gilt auch für Leistungen, welche dauerhaft zur einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse des anderen Partners führen. Ebenfalls keine Ausgleichsanprüche bestehen zwichen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Kredits zur Finanzierung von Anschaffungen für die Gemeinschaft noch nicht zurückgezahlt worden ist.