Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 15.06.1993, Az.: 5 U 10/93
Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des Patienten; Vorauseilende Eingriffsaufklärung; Abschluß der präoperativen Untersuchungen
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 15.06.1993
- Aktenzeichen
- 5 U 10/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 16297
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1993:0615.5U10.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 823 BGB
Fundstellen
- NJW-RR 1993, 1439-1440 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1994, 221-222 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ging dem Eingriff längere Zeit eine Planung voraus und erfolgte eine Besprechung des Eingriffsverlaufs (wenn auch ohne eigentliche Risikoaufklärung) mit dem Patienten in zwei früheren Terminen, so stellt eine umfassende Aufklärung am Vortag einer endonasalen Kiefernhöhlenoperation (beidseitig mit Begradigung der Nasenscheidewand) keine Überforderung des Patienten dar.
2. Es besteht für den Arzt keine Verpflichtung zu einer vorauseilenden Eingriffsaufklärung vor Abschluß der präoperativen Untersuchungen.