Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 15.06.1993, Az.: 5 U 10/93

Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des Patienten; Vorauseilende Eingriffsaufklärung; Abschluß der präoperativen Untersuchungen

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
15.06.1993
Aktenzeichen
5 U 10/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 16297
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:0615.5U10.93.0A

Fundstellen

  • NJW-RR 1993, 1439-1440 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1994, 221-222 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ging dem Eingriff längere Zeit eine Planung voraus und erfolgte eine Besprechung des Eingriffsverlaufs (wenn auch ohne eigentliche Risikoaufklärung) mit dem Patienten in zwei früheren Terminen, so stellt eine umfassende Aufklärung am Vortag einer endonasalen Kiefernhöhlenoperation (beidseitig mit Begradigung der Nasenscheidewand) keine Überforderung des Patienten dar.

2. Es besteht für den Arzt keine Verpflichtung zu einer vorauseilenden Eingriffsaufklärung vor Abschluß der präoperativen Untersuchungen.