Amtsgericht Hannover
Urt. v. 01.09.1994, Az.: 562 C 18790/93

Schadensersatz; Kraftrad-Schaden; Nutzungsausfall Motorrad; Wiederbeschaffungsdauer

Bibliographie

Gericht
AG Hannover
Datum
01.09.1994
Aktenzeichen
562 C 18790/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14896
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHANNO:1994:0901.562C18790.93.0A

Fundstelle

  • SP 1994, 417

Amtlicher Leitsatz

Für den Ausfall eines Motorrads kann kein Nutzungsausfallersatz verlangt werden, wenn unfallbedingte Verletzungen die Nutzungsmöglichkeit und den Nutzungswillen ausschließen. Das Gleiche gilt bei Verzögerung der Ausfallzeit über die Wiederbeschaffungsdauer hinaus aufgrund behebbarer und dem Ersatzpflichtigen nicht mitgeteilter Finanzierungsschwierigkeiten.