Anlage 1 MStV - Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Bibliographie
- Titel
- Medienstaatsvertrag (MStV)
- Amtliche Abkürzung
- MStV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Medienstaatsvertrages)
- 1.
Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
- 2.
Branchenregister und -verzeichnisse,
- 3.
Preisvergleichsrubriken sowie Berechnungsprogramme (z. B. Preisrechner, Versicherungsrechner),
- 4.
Rubriken für die Bewertung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten,
- 5.
Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
- 6.
Ratgeberrubriken ohne Bezug zu Sendungen,
- 7.
Business-Networks,
- 8.
Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne von § 3 Nr. 61 des Telekommunikationsgesetzes,
- 9.
Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- 10.
Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
- 11.
Routenplaner,
- 12.
Verlinkungen ohne redaktionelle Prüfung und Verlinkungen, die unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen mit der Ausnahme von Verlinkungen auf eigene audiovisuelle Inhalte kommerzieller Tochtergesellschaften,
- 13.
Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen; dies gilt nicht soweit es sich um ein zeitlich befristetes aktionsbezogenes Angebot zum Download von Musiktiteln handelt,
- 14.
Spieleangebote ohne Bezug zu einer Sendung,
- 15.
Fotodownload ohne Bezug zu einer Sendung,
- 16.
Veranstaltungskalender (auf eine Sendung bezogene Hinweise auf Veranstaltungen sind zulässig),
- 17.
Foren, Chats ohne Bezug zu Sendungen und redaktionelle Begleitung; Foren, Chats unter Programm- oder Sendermarken sind zulässig. Foren und Chats dürfen nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.