§ 16 APVO-AD-Archiv - Prüfungsteile
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-Archiv
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. 2Ist der Vorbereitungsdienst nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 abgeleistet worden, so beginnt die Laufbahnprüfung mit der Anfertigung einer schriftlichen Abschlussarbeit.