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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 16 APVO-AD-Archiv - Prüfungsteile

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-Archiv
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. 2Ist der Vorbereitungsdienst nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 abgeleistet worden, so beginnt die Laufbahnprüfung mit der Anfertigung einer schriftlichen Abschlussarbeit.