Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 29.09.2017 (aktuelle Fassung)

§ 4 SpkWahlVO - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsrat bei der Zusammenlegung von Sparkassen
Redaktionelle Abkürzung
SpkWahlVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20470

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Wahl der Vertreter der Bediensteten in den Verwaltungsrat bei der Zusammenlegung von Sparkassen vom 9. November 1978 (Nds. GVBl. S. 792) außer Kraft.

Hannover, den 14. September 2017

Niedersächsisches Finanzministerium

S c h n e i d e r
Minister