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  • ab 01.10.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 ClanKAV - Ansprechpartner Clankriminalität

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ClanKAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

4.1 Bei den Staatsanwaltschaften Aurich, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg (Oldenburg) und Verden (Aller) sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Clankriminalität zu bestellen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stellen für ihre Behörde den Informationsaustausch mit der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft sicher und koordinieren die Abgabe von Verfahren mit Clan-Bezug an diese. Zu diesem Zweck sind sie über alle innerhalb ihrer Behörde anhängigen einschlägigen Verfahren zu unterrichten.

4.2 Für die Wahrnehmung ihrer Funktion sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Clankriminalität angemessen zu entlasten.

4.3 Bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Stade nehmen die Dezernentinnen und Dezernenten der Schwerpunktstaatsanwaltschaften die Ansprechpartnerfunktion für den jeweiligen Landgerichtsbezirk wahr. Sie entscheiden über die Übernahme innerhalb ihrer Behörde anhängiger Verfahren mit Clan-Bezug. Nummer 4.1 Satz 3 gilt entsprechend.