Art. 2 AusbPolFühA
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
- Redaktionelle Abkürzung
- AusbPolFühA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411020000000
Die Polizei-Führungsakademie dient
- 1.der einheitlichen Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst des Bundes einschließlich der Abnahme von Laufbahnprüfungen,
- 2.der Fortbildung der Beamten des gehobenen und höheren Polizeidienstes des Bundes und der Länder,
- 3.der Forschung auf dem Gebiet des Polizeiwesens.
Sie wirkt mit bei
- 1.der Fortbildung von ausländischen Polizeibediensteten im Inland,
- 2.der Aus- und Fortbildung von deutschen Polizeibediensteten im Ausland.