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Art. 2 AusbPolFühA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
AusbPolFühA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020000000

Die Polizei-Führungsakademie dient

  1. 1.
    der einheitlichen Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst des Bundes einschließlich der Abnahme von Laufbahnprüfungen,
  2. 2.
    der Fortbildung der Beamten des gehobenen und höheren Polizeidienstes des Bundes und der Länder,
  3. 3.
    der Forschung auf dem Gebiet des Polizeiwesens.

Sie wirkt mit bei

  1. 1.
    der Fortbildung von ausländischen Polizeibediensteten im Inland,
  2. 2.
    der Aus- und Fortbildung von deutschen Polizeibediensteten im Ausland.