Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
(Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- VLT-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
Vom 16. Dezember 2009/26. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 318 - VORIS 20442 -)
Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 9. September 2010 (Nds. GVBl. S. 318)
Die Bundesrepublik Deutschland,
das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Präambel
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurden die Gesetzgebungszuständigkeiten im Dienstrecht neu geordnet. Die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln kann nicht mehr bundesgesetzlich geregelt werden. Gleichwohl sind einheitliche Regelungen für eine verursachungsgerechte Verteilung der Versorgungslasten erforderlich, um im Interesse der Mobilität auch in Zukunft an der Einheitlichkeit des Beamtenverhältnisses festzuhalten und einvernehmliche Dienstherrenwechsel zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird dieser Staatsvertrag geschlossen. Das bislang in § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) und in § 92b des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) geregelte Erstattungsmodell wird durch ein pauschalierendes Abfindungsmodell ersetzt, wonach die Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels abgegolten werden.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeines | |
Geltungsbereich | 1 |
Dienstherrenwechsel | 2 |
Abschnitt 2 | |
Versorgungslastenteilung | |
Voraussetzungen | 3 |
Abfindung | 4 |
Bezüge | 5 |
Dienstzeiten | 6 |
Weitere Zahlungsansprüche | 7 |
Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten | 8 |
Abschnitt 3 | |
Übergangsregelungen | |
Ersetzung von § 107b BeamtVG | 9 |
Laufende Erstattungen nach § 107b BeamtVG | 10 |
Dienstherrenwechsel ohne laufende Erstattungen nach § 107b BeamtVG | 11 |
Erneuter Dienstherrenwechsel nach Inkrafttreten des Staatsvertrages | 12 |
Quotelung ohne Erstattungspflicht nach § 107b BeamtVG | 13 |
Entsprechende Anwendung auf § 92b SVG | 14 |
Fortgeltung des § 107c BeamtVG und des § 92c SVG | 15 |
Abschnitt 4 | |
Schlussvorschriften | |
Kündigung | 16 |
Inkrafttreten | 17 |