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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 WEG-RdErl - Säumniszuschläge und Stundungszinsen

Bibliographie

Titel
Wasserentnahmegebühr und Abwasserabgabe; Vollzug der §§ 21 bis 28 NWG, des § 11 Nds. AG AbwAG und Anwendung der AO
Redaktionelle Abkürzung
WEG-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Die Berechnung und Festsetzung der Säumniszuschläge (§ 240 AO) und Stundungszinsen (§§ 234, 238 und 239 AO) im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Wasserentnahmegebühr und der Abwasserabgabe obliegen den jeweils zuständigen Wasserbehörden.