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  • ab 01.01.2003 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung
Redaktionelle Abkürzung
GzKüElbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100

Vom 22. Mai/25. Juli/9. August 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 406 - VORIS 30100 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 406)

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, schließen im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag: