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  • ab 20.09.2023 (aktuelle Fassung)

§ 3 BedarfVO-RettD - Standorte von und Anzahl an Rettungswachen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD)
Amtliche Abkürzung
BedarfVO-RettD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21062

Für die Auswahl der Standorte der Rettungswachen und die Bemessung der erforderlichen Anzahl an Rettungswachen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs sind insbesondere folgende Einflussgrößen und Planungsziele maßgebend:

  1. 1.

    die Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3,

  2. 2.

    die räumliche Verteilung der Einsatz- und Zielorte sowie die Häufigkeit, mit der sie angefahren werden,

  3. 3.

    die durchschnittliche Einsatzdauer,

  4. 4.

    die auf der Grundlage der Einsätze in den Vorjahren zu erwartende Anzahl an Einsätzen,

  5. 5.

    eine Anbindung an Krankenhäuser, Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren sowie andere öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehrtechnische Zentralen, soweit zweckmäßig.