§ 3 BedarfVO-RettD - Standorte von und Anzahl an Rettungswachen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD)
- Amtliche Abkürzung
- BedarfVO-RettD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21062
Für die Auswahl der Standorte der Rettungswachen und die Bemessung der erforderlichen Anzahl an Rettungswachen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs sind insbesondere folgende Einflussgrößen und Planungsziele maßgebend:
- 1.
die Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3,
- 2.
die räumliche Verteilung der Einsatz- und Zielorte sowie die Häufigkeit, mit der sie angefahren werden,
- 3.
die durchschnittliche Einsatzdauer,
- 4.
die auf der Grundlage der Einsätze in den Vorjahren zu erwartende Anzahl an Einsätzen,
- 5.
eine Anbindung an Krankenhäuser, Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren sowie andere öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehrtechnische Zentralen, soweit zweckmäßig.