§ 45e NKWG - Stimmzettel
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG -)
- Amtliche Abkürzung
- NKWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Die Stimmzettel enthalten Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnort und Wohnung der Bewerberinnen oder Bewerber sowie jeweils den Namen des Wahlvorschlagsträgers in der Reihenfolge nach § 29 Abs. 3, im Fall einer Stichwahl die entsprechenden Angaben der zwei Bewerberinnen oder Bewerber. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber an der Wahl teil, so sieht der Stimmzettel neben den Angaben nach Satz 1 eine Ja-Stimme und eine Nein-Stimme vor.