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  • ab 01.05.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 öBbS-LK-ERdErl - Stellenzuweisungen

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
öBbS-LK-ERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Einstellungen von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen erfolgen auf Stellen, die das Land Niedersachsen zur Sicherung der qualitativen und quantitativen Unterrichtsversorgung bereitstellt.

Hierzu erhalten die berufsbildenden Schulen im Rahmen eines sog. "Stellenausgleichsverfahrens" zweimal je Kalenderjahr per Erlass Einstellungsermächtigungen sowie ggf. zusätzlich Sondereinstellungsermächtigungen auf Antrag bei den RLSB. Die berufsbildenden Schulen entscheiden bezüglich dieser Einstellungsermächtigungen eigenverantwortlich über die zur Deckung des fachrichtungs- und fächerspezifischen Bedarfs notwendigen Stellenausschreibungen. Die Entscheidung über die Art der auszuschreibenden Dienstposten oder Arbeitsplätze (Theorie oder Fachpraxis) obliegt der Schule.

Zusätzlich können den berufsbildenden Schulen durch die oberste Schulbehörde zur Deckung von Sonderbedarfen weitere Stellen zur Einstellung von Lehrkräften mit definierten Vorgaben zur Ausschreibung zugewiesen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 26. März 2024 (SVBl. S. 243)