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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 GesBHebZustRdErl - Schlussbestimmung

Bibliographie

Titel
Zuständige Behörden für den "Gesundheitsberuf Hebamme" im Hebammenstudium (akademisierte Hebammenausbildung) in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
GesBHebZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Dieser Gem. RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2020 in Kraft.

An
das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur
das Niedersächsische Kultusministerium
das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Landeshochschulkonferenz des Landes Niedersachsen