Abschnitt 4 GesBHebZustRdErl - Schlussbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Zuständige Behörden für den "Gesundheitsberuf Hebamme" im Hebammenstudium (akademisierte Hebammenausbildung) in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- GesBHebZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Dieser Gem. RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2020 in Kraft.
An
das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur
das Niedersächsische Kultusministerium
das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Landeshochschulkonferenz des Landes Niedersachsen