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  • ab 01.10.2022 (aktuelle Fassung)

§ 4 NLfOG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG)
Amtliche Abkürzung
NLfOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 22. September 2022

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil