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  • ab 01.05.1971 (aktuelle Fassung)

Art. 7 NIHBZwVerbS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände
Redaktionelle Abkürzung
NIHBZwVerbS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300070000000

Dieser Staatsvertrag gilt auch für Wasser- und Bodenverbände, die bereits vor seinem Inkrafttreten über die gemeinsame Landesgrenze hinweg gegründet oder ausgedehnt worden sind.