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Anlage 5 ZILE 2023-RdErl - Bewertungsschema Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023)
Redaktionelle Abkürzung
ZILE 2023-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

Investitions- und Wirtschaftlichkeitskonzept liegt vor.

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 30)
- erhalten5/Arbeitsplatz
- neu geschaffen oder geplant10/Arbeitsplatz
Bindung an einen Tarifvertrag oder eine dem Tarifvertrag entsprechende Entlohnung5
Übertarifliche Entlohnung10
Arbeitsplätze, die in besonderer Weise geeignet sind, Familie und Beruf zu vereinbaren (gesondert zu begründen)10
Diversifizierung bzw.(maximal 30)
Erweiterung eines bestehenden Unternehmens oder10
Existenzgründung zur Errichtung eines neuen Unternehmens30
Überörtliche Versorgungsbedeutung20
Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei durch(maximal 20)
- Flächeneinsparung10
- Entsiegelung innerörtlicher Flächen10
- Um-/Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Ortsinnenlage10
Beseitigung von Gebäudeleerstand durch Nachnutzung (kein Abriss)15
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 100)
- Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
- Versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
- Verzicht auf fossile Brennstoffe, z. B. Heizungsanlage10
- Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
- Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen30
- begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und/oder Starkregenereignissen50
Natur-/Umweltschutz(maximal 20)
- Flächenentsiegelung10
- Fassadenbegrünung10
Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess, (gesondert zu begründen)10
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
- mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
- 5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
- mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
- 15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Gesamtpunktzahl:maximal 285

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 40 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 11 des RdErl. vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 184)