Abschnitt 6 SchZuwRdErl - 6. Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Informationen, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchZuwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2013 in Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.