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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SchZuwRdErl - 6. Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Informationen, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen
Redaktionelle Abkürzung
SchZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2013 in Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.