Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 4 SoUVO - Feststellungen

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Redaktionelle Abkürzung
SoUVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1Die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Feststellung der Änderung oder des Wegfalls eines solchen Bedarfs trifft die nachgeordnete Schulbehörde. 2Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie insbesondere das Fördergutachten und, wenn eine Förderkommission eingesetzt wurde, auch deren Empfehlung.