Abschnitt 1 StBSBPflAV - Nr. 1
Bibliographie
- Titel
- Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen
- Redaktionelle Abkürzung
- StBSBPflAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33200
Durch Berichte in Straf- und Bußgeldsachen sollen die vorgesetzten Behörden in die Lage versetzt werden, zeitnah die Sach- und Rechtslage beurteilen, die ihnen von Gesetz wegen obliegende Aufsicht ausüben und auf Nachfragen Dritter Auskunft geben zu können.
Außer Kraft am 31. August 2025 durch Nummer 9 Absatz 1 der AV vom 18. Juni 2020 (Nds. Rpfl. S. 265)