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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 StBSBPflAV - Nr. 1

Bibliographie

Titel
Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen
Redaktionelle Abkürzung
StBSBPflAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Durch Berichte in Straf- und Bußgeldsachen sollen die vorgesetzten Behörden in die Lage versetzt werden, zeitnah die Sach- und Rechtslage beurteilen, die ihnen von Gesetz wegen obliegende Aufsicht ausüben und auf Nachfragen Dritter Auskunft geben zu können.

Außer Kraft am 31. August 2025 durch Nummer 9 Absatz 1 der AV vom 18. Juni 2020 (Nds. Rpfl. S. 265)