Abschnitt 4 BmHSRdErl
Bibliographie
- Titel
- Bemessung des Hundertsatzes bei Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit (§§ 31 BEG, 15 und 15a der 2. DV-BEG)
- Redaktionelle Abkürzung
- BmHSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100005
4.
Besonders günstige wirtschaftliche Verhältnisse (§ 15a Abs. 2 Nr. 2) sind nur zu berücksichtigen, soweit sie nicht bereits nach § 15a Abs. 2 Nr. 1 der 2. DV-BEG berücksichtigt worden sind. Ob die wirtschaftlichen Verhältnisse als besonders günstig anzusehen sind, ist an Hand des Einzelfalles zu entscheiden.