Abschnitt 8 TourPFördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte
- Redaktionelle Abkürzung
- TourPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Dieser Erl. tritt am 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 19. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 156)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)