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  • ab 29.10.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 NIS2UmsRdErl - Cybersicherheitsstrategie des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Niedersachsen (NIS2UmsRdErl) 
Amtliche Abkürzung
NIS2UmsRdErl
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

8.1 Es ist eine Cybersicherheitsstrategie des Landes Niedersachsen zu erstellen, die die strategischen Ziele, die zur Erreichung der Ziele der NIS-2-Richtlinie erforderlichen Ressourcen sowie angemessene politische und regulatorische Maßnahmen zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines hohen Cybersicherheitsniveaus enthält.

8.2 Die Cybersicherheitsstrategie ist der Europäischen Kommission innerhalb von drei Monaten nach ihrem Erlass zu notifizieren.

8.3 Die Cybersicherheitsstrategie ist regelmäßig, mindestens aber alle fünf Jahre, auf der Grundlage wesentlicher Leistungsindikatoren zu bewerten und erforderlichenfalls zu aktualisieren.