Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)
Bibliographie
- Titel
- Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)
- Redaktionelle Abkürzung
- DaZ/DaB-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
RdErl. d. MK v. 1.12.2023 - 25-81 625 - VORIS 22410 -
Vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 695)
Geändert durch RdErl. vom 1. Mai 2024 (SVBl. S. 309)
Bezug:
- a)
RdErl. "Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung" v. 1.7.2018 (SVBl. S. 345), geändert durch RdErl. v. 1.8.2023 (SVBl. S. 463)
- VORIS 22410 - - b)
RdErl. "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" v. 10.11.2023 (SVBl. S. 671)
- VORIS 22410 - - c)
RdErl. "Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" v. 21.3.2019 (SVBl. S. 165)
- VORIS 22410 -
Es ist eine Aufgabe schulischer Bildung, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, die sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und bestmöglich zu fördern, um sie damit für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu befähigen und sie für eine aktive Beteiligung an unserer Gesellschaft zu unterstützen. Die Schule knüpft an das an, was Kinder und Jugendliche an Kenntnissen und Erfahrungen über sich, ihr eigenes Lebensumfeld und die Welt mitbringen.
Die Erstsprache, die Familiensprache, die Landessprache und weitere (Fremd-)Sprachen können nur zusammen betrachtet werden und stellen umfassende kommunikative Kompetenzen dar, zu denen alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Mit einem vielfältigen Sprachenangebot in der Schule haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen Schritt für Schritt entlang der festgelegten Niveaustufen zu entwickeln und kontinuierlich zu erweitern.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Hintergrund und Zielsetzung | 1 |
Durchgängige Sprachbildung in allen Unterrichtsfächern und Lernbereichen für alle Schülerinnen und Schüler | 2 |
Zusätzliche Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen | 3 |
Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den berufsbildenden Schulen | 4 |
Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB) in der Praxis | 5 |
Schlussbestimmungen | 6 |
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 695)