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  • ab 01.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DaZ/DaB-RdErl - Durchgängige Sprachbildung in allen Unterrichtsfächern und Lernbereichen für alle Schülerinnen und Schüler

Bibliographie

Titel
Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)
Redaktionelle Abkürzung
DaZ/DaB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

An allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen findet die durchgängige Sprachbildung im Rahmen des Fachunterrichts und des Unterrichts im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich statt.

Die Sprachbildung wird als Aufgabe von allen Lehrkräften in allen Unterrichtsfächern, Lernfeldern und Lernbereichen und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden; damit ist jeder Unterricht immer auch Sprachunterricht.

Durchgängige Sprachbildung gelingt nur, wenn in allen Fächern und Lernbereichen der sprachliche und fachliche Bedarf der Schülerinnen und Schüler erkannt wird und entsprechende Unterrichtsmaterialien und Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.

Jede Lehrkraft ist sprachliches Vorbild und nimmt eine zentrale Rolle bei der Vermittlung bildungs- und berufssprachlicher Kompetenzen ein. Sie achtet sowohl bei der Unterrichtsplanung als auch bei der Unterrichtsdurchführung auf einen situativ angemessenen fachlich ausdifferenzierten Sprachgebrauch in Wort und Schrift.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 695)