Versionsverlauf

Pflichtfeld

Anlage 1 APVO-Feu - Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu)
Amtliche Abkürzung
APVO-Feu
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 5 Abs. 1 Satz 2)

AusbildungsabschnittAusbildungsinhaltDauer
(Wochen)
1Grundausbildungslehrgang (B1)26
Feuerwehrtechnische Ausbildung
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit noch nicht vorhanden. Die Fahrerlaubnisse können auch in den Ausbildungsabschnitten 3 (B1P) und 4 (B2P) erworben werden.
Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Sprechfunkerlehrgang
Maschinistenlehrgang
ABC-Lehrgang
Lehrgang "Technische Hilfeleistung"
Ausbildung an der Kettensäge
Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze, soweit noch nicht vorhanden
2Ausbildung im Rettungswesen (R) oder Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (Rv)
Ausbildung im Rettungswesen, die die staatliche Abschlussprüfung nach § 11 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter beinhaltet 38
Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (§ 5 Abs. 2) 12
3Einsatzpraktikum Truppmitglied (B1P)16
Verwendung als Truppmitglied im Brand- und Hilfeleistungsdienst
Sonderlehrgänge (z. B. Ausbildung an Hubrettungsfahrzeugen, Realbrandbekämpfung)
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht im Ausbildungsabschnitt 1 (B1) erfolgt
4Einsatzpraktikum Truppführer (B2P)16
Truppführungsausbildung
Führung eines Trupps im Brand- und Hilfeleistungsdienst
Einweisung in die Bedienung von Feuerwehrfahrzeugen und Spezialgeräten sowie Teilnahme an technischen Überprüfungen
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht in den Ausbildungsabschnitten 1 (B1) oder 2 (B1P) erfolgt
5Vertiefungsphase (V)2
Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
6Ausbilderlehrgang (AdF)1
Erwerb der Befähigung zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 ("Ausbilder in der Feuerwehr")
7Gruppenführerlehrgang (B3)4
Führungsausbildung mit folgenden Ausbildungsinhalten:
Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr
Führung einer Gruppe und Führen eines Fahrzeugs
Einsatzlehre
Verbrennungs- und Löschvorgang
Löschwasserversorgung
Fahrzeuge und Geräte
Löschmittel und Löschverfahren
Technische Hilfeleistung
Fernmeldewesen
Vorbeugender Brandschutz
Atemschutz
ABC-Stoffe
Verhalten auf Brandsicherheitswachen
Unfallverhütung
Einsatz einer Löschgruppe oder Löschstaffel
Unterrichtslehre
Praktischer Feuerwehrdienst (z. B. Ausbildungsanleitung, Auftreten und Verhalten)