Anlage 1 APVO-Feu - Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Feu
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(zu § 5 Abs. 1 Satz 2)
Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsinhalt | Dauer (Wochen) |
---|---|---|
1 | Grundausbildungslehrgang (B1) | 26 |
Feuerwehrtechnische Ausbildung | ||
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit noch nicht vorhanden. Die Fahrerlaubnisse können auch in den Ausbildungsabschnitten 3 (B1P) und 4 (B2P) erworben werden. | ||
Atemschutzgeräteträgerlehrgang | ||
Sprechfunkerlehrgang | ||
Maschinistenlehrgang | ||
ABC-Lehrgang | ||
Lehrgang "Technische Hilfeleistung" | ||
Ausbildung an der Kettensäge | ||
Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze, soweit noch nicht vorhanden | ||
2 | Lehrgang und staatliche Prüfung nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes (R) oder Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (Rv) | |
Lehrgang und staatliche Prüfung nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) | 38 | |
Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (§ 5 Abs. 2) | 12 | |
3 | Einsatzpraktikum Truppmitglied (B1P) | 16 |
Verwendung als Truppmitglied im Brand- und Hilfeleistungsdienst | ||
Sonderlehrgänge (z. B. Ausbildung an Hubrettungsfahrzeugen, Realbrandbekämpfung) | ||
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht im Ausbildungsabschnitt 1 (B1) erfolgt | ||
4 | Einsatzpraktikum Truppführer (B2P) | 16 |
Truppführungsausbildung | ||
Führung eines Trupps im Brand- und Hilfeleistungsdienst | ||
Einweisung in die Bedienung von Feuerwehrfahrzeugen und Spezialgeräten sowie Teilnahme an technischen Überprüfungen | ||
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht in den Ausbildungsabschnitten 1 (B1) oder 2 (B1P) erfolgt | ||
5 | Vertiefungsphase (V) | 2 |
Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. | ||
6 | Ausbilderlehrgang (AdF) | 1 |
Erwerb der Befähigung zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 ("Ausbilder in der Feuerwehr") | ||
7 | Gruppenführerlehrgang (B3) | 4 |
Führungsausbildung mit folgenden Ausbildungsinhalten: | ||
Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr | ||
Führung einer Gruppe und Führen eines Fahrzeugs | ||
Einsatzlehre | ||
Verbrennungs- und Löschvorgang | ||
Löschwasserversorgung | ||
Fahrzeuge und Geräte | ||
Löschmittel und Löschverfahren | ||
Technische Hilfeleistung | ||
Fernmeldewesen | ||
Vorbeugender Brandschutz | ||
Atemschutz | ||
ABC-Stoffe | ||
Verhalten auf Brandsicherheitswachen | ||
Unfallverhütung | ||
Einsatz einer Löschgruppe oder Löschstaffel | ||
Unterrichtslehre | ||
Praktischer Feuerwehrdienst (z. B. Ausbildungsanleitung, Auftreten und Verhalten) |