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Anlage 1 APVO-Feu - Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu)
Amtliche Abkürzung
APVO-Feu
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 5 Abs. 1 Satz 2)

AusbildungsabschnittAusbildungsinhaltDauer
(Wochen)
1Grundausbildungslehrgang (B1)26
Feuerwehrtechnische Ausbildung
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit noch nicht vorhanden. Die Fahrerlaubnisse können auch in den Ausbildungsabschnitten 3 (B1P) und 4 (B2P) erworben werden.
Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Sprechfunkerlehrgang
Maschinistenlehrgang
ABC-Lehrgang
Lehrgang "Technische Hilfeleistung"
Ausbildung an der Kettensäge
Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze, soweit noch nicht vorhanden
2Lehrgang und staatliche Prüfung nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes (R) oder Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (Rv)
Lehrgang und staatliche Prüfung nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) 38
Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungswesen (§ 5 Abs. 2) 12
3Einsatzpraktikum Truppmitglied (B1P)16
Verwendung als Truppmitglied im Brand- und Hilfeleistungsdienst
Sonderlehrgänge (z. B. Ausbildung an Hubrettungsfahrzeugen, Realbrandbekämpfung)
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht im Ausbildungsabschnitt 1 (B1) erfolgt
4Einsatzpraktikum Truppführer (B2P)16
Truppführungsausbildung
Führung eines Trupps im Brand- und Hilfeleistungsdienst
Einweisung in die Bedienung von Feuerwehrfahrzeugen und Spezialgeräten sowie Teilnahme an technischen Überprüfungen
Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse, soweit nicht in den Ausbildungsabschnitten 1 (B1) oder 2 (B1P) erfolgt
5Vertiefungsphase (V)2
Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
6Ausbilderlehrgang (AdF)1
Erwerb der Befähigung zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 ("Ausbilder in der Feuerwehr")
7Gruppenführerlehrgang (B3)4
Führungsausbildung mit folgenden Ausbildungsinhalten:
Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr
Führung einer Gruppe und Führen eines Fahrzeugs
Einsatzlehre
Verbrennungs- und Löschvorgang
Löschwasserversorgung
Fahrzeuge und Geräte
Löschmittel und Löschverfahren
Technische Hilfeleistung
Fernmeldewesen
Vorbeugender Brandschutz
Atemschutz
ABC-Stoffe
Verhalten auf Brandsicherheitswachen
Unfallverhütung
Einsatz einer Löschgruppe oder Löschstaffel
Unterrichtslehre
Praktischer Feuerwehrdienst (z. B. Ausbildungsanleitung, Auftreten und Verhalten)