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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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Nds. SUrlVO,NI - Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung
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Nds. SUrlVO,NI - Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung
Nds. SUrlVO,NI - Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung
§ 1 Nds. SUrlVO, Anwendungsbereich
§ 2 Nds. SUrlVO, Urlaub für Aus- und Fortbildung sowie für Sportveranstaltungen
§ 3 Nds. SUrlVO, Urlaub für Zwecke der Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbände
§ 4 Nds. SUrlVO, Urlaub zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 5 Nds. SUrlVO, Dauer des Urlaubs nach den §§ 2, 3 und 4 Abs. 3
§ 6 Nds. SUrlVO, Urlaub zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Jahres
§ 7 Nds. SUrlVO, Urlaub für Tätigkeiten in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit
§ 8 Nds. SUrlVO, Urlaub zum Erwerb einer Zugangsvoraussetzung zu einer Laufbahn oder zur Ableistung einer Probezeit
§ 9 Nds. SUrlVO, Urlaub aus persönlichen Gründen
§ 9a Nds. SUrlVO, Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
§ 9b Nds. SUrlVO, Sonderregelung für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte der Kommunen
§ 9c Nds. SUrlVO, Kuren
§ 9d Nds. SUrlVO, Urlaub zur Organisation und Sicherstellung akut erforderlicher Pflege
§ 9e Nds. SUrlVO, Urlaub zur Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes bei Maßnahmen zum Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie
§ 10 Nds. SUrlVO, Urlaub für Heimfahrten
§ 11 Nds. SUrlVO, Urlaub in anderen Fällen
§ 12 Nds. SUrlVO, Widerruf
§ 13 Nds. SUrlVO, Ersatz von Aufwendungen
§ 14 Nds. SUrlVO, Bezüge
§ 15 Nds. SUrlVO, Angehörige