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  • ...4.3.1 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 26.10.2022 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF, im Benehmen mit dem MI und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 26.10.2022 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3.1 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 01.03.2020 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3.1 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 01.09.2016 | VORIS Nummer: 64100


  • ...1.2.3 Für jeden Landesbetrieb erlässt das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem MF eine Betriebsanweisung nach dem Muster der  A n l a g e  1 .1.1.5.3 haushaltsrechtlicher Vorschriften einschließlich dazu erlassener Verwaltungsvorschriften sowie...

    Rechtsstand: 01.09.2016 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3.1 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 30.09.2015 | VORIS Nummer: 64100


  • ...1.2.3 Für jeden Landesbetrieb erlässt das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem MF eine Betriebsanweisung nach dem Muster der  A n l a g e  1 .1.1.5.3 haushaltsrechtlicher Vorschriften einschließlich dazu erlassener Verwaltungsvorschriften sowie...

    Rechtsstand: 01.10.2012 | VORIS Nummer: 64100


  • ...Die oder der Beauftragte für den Haushalt wird ermächtigt, hierzu Regelungen zu erlassen. Das zuständige Ministerium regelt das Nähere mit Einwilligung des MF.Das zuständige Ministerium erlässt die näheren Bestimmungen für die Prüfung der Stellen, die für die Verwaltung von Vorräten zuständig sind...

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    Rechtsstand: 01.01.2017 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF, im Benehmen mit dem MI und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 01.09.2016 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF, im Benehmen mit dem MI und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 30.09.2015 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4.3.1 Die Bewilligungsbehörde kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, ausnahmsweise einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen ( § 54 VwVfG oder § 53 SGB X ). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 14.2 Für einzelne Zuwendungsbereiche kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem MF und nach Anhörung des LRH ( § 103 ) ergänzende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (z.B. Förderrichtlinien) zu den Nrn. 1 bis 12 erlassen...

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    Rechtsstand: 08.06.2005 | VORIS Nummer: 64100


  • ...1.2.3 Für jeden Landesbetrieb erlässt das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem MF eine Betriebsanweisung nach dem Muster der  A n l a g e  1 .1.1.5.3 haushaltsrechtlicher Vorschriften einschließlich dazu erlassener Verwaltungsvorschriften sowie...

    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 64100