Suche nach "Erlassen"

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  • ...2. Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie den Verwaltungsakt nicht selbst erlassen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen; die Anordnung ist im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.1. Eines Vorverfahrens bedarf es auch dann, wenn der Verwaltungsakt von der obersten Dienstbehörde erlassen worden ist...

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    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...2. Den Widerspruchsbescheid erläßt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie den Verwaltungsakt nicht selbst erlassen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen; die Anordnung ist im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.1. Eines Vorverfahrens bedarf es auch dann, wenn der Verwaltungsakt von der obersten Dienstbehörde erlassen worden ist...

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    Rechtsstand: 01.07.1997 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(2) Im Rahmen der Laufbahnvorschriften werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom Fachministerium im Benehmen mit dem Innenministerium erlassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind durch Verordnung des Fachministeriums im Benehmen mit dem Innenministerium zu erlassen, wenn sie...

    Rechtsstand: 01.02.1994 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(2) Im Rahmen der Laufbahnvorschriften werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom Fachminister im Benehmen mit dem Minister des Innern erlassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind durch Verordnung des Fachministers im Benehmen mit dem Minister des Innern zu erlassen, wenn sie...

    Rechtsstand: 01.01.1991 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...Gemäß Nr. 2.3 des Bezugsbeschlusses zu a wird für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums ergänzend die nachstehende Besondere Beurteilungsrichtlinie erlassen:...

    Rechtsstand: 01.01.2022 | VORIS Nummer: 20400


  • ...Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen, die die Personalvertretung für den Fall sicherstellen oder), jedoch mit der Maßgabe, dass die Verordnung von dem jeweiligen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport erlassen wird...

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    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20470020000000


  • ...eingeleitet oder an sich gezogen, so erlässt sie die Disziplinarverfügung, wenn nach den Absätzen 2 bis 4 die Disziplinarbehörde zuständig wäre.Hat die oberste Disziplinarbehörde das Disziplinarverfahren eingeleitet oder an sich gezogen, so erlässt sie auch die Disziplinarverfügung....

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...(2) Im Rahmen der Laufbahnvorschriften werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom Fachminister im Benehmen mit dem Minister des Innern erlassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind durch Verordnung des Fachministers im Benehmen mit dem Minister des Innern zu erlassen, wenn sie...

    Rechtsstand: 01.01.1986 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...2. Den Widerspruchsbescheid erläßt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie den Verwaltungsakt nicht selbst erlassen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen; die Anordnung ist im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.1. Eines Vorverfahrens bedarf es auch dann, wenn der Verwaltungsakt von der obersten Dienstbehörde erlassen worden ist...

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    Rechtsstand: 01.01.1986 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen, die die Personalvertretung für den Fall sicherstellen oder), jedoch mit der Maßgabe, daß die Verordnung von dem jeweiligen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport erlassen wird...

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    Rechtsstand: 01.11.2004 | VORIS Nummer: 20470020000000


  • ...erlassenen Rechtsvorschriften ganz oder zum Teil nicht anzuwenden sind, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.(5) Die aufgrund der §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen der Bundesregierung gelten für die Beamten entsprechend, soweit nicht die oberste Arbeitsschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung abweichende Regelungen trifft....

    Rechtsstand: 01.01.2000 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(1) Die allgemeinen Vorschriften über die Laufbahnen der Beamten und die besonderen Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen werden nach Maßgabe der §§ 22 bis 30 durch Verordnung erlassen. (2) Im Rahmen der Laufbahnvorschriften werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom Fachministerium im Benehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung erlassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist...

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    Rechtsstand: 31.12.1997 | VORIS Nummer: 20411010000000