Suche nach "Erlassen"

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  • ...Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Durchführung des Waffengesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit durch Bundesrecht, in Nummer 3...

    Rechtsstand: 01.01.2024 | VORIS Nummer: 21012


  • ...(2) 1 Die auf das Ministerium für Inneres und Sport übertragene Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach § 42 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 WaffG wird auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. 2 Die Verordnungen sind im Benehmen mit der jeweiligen Polizeidirektion zu erlassen....

    Rechtsstand: 01.01.2024 | VORIS Nummer: 21012


  • ...Die Untersuchung von Schusswaffen im Eigentum des Bundes richtet sich nach den hierzu erlassenen Bundesvorschriften. Sind keine Festlegungen getroffen, sind sie analog der für die Schusswaffen der Polizei des Landes Niedersachsen geltenden Vorschriften zu behandeln...

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    Rechtsstand: 04.06.2021 | VORIS Nummer: 21024


  • ...(1) Für Gemeindefriedhöfe kann die Gemeinde eine Satzung erlassen, um die Friedhofsordnung zu regeln....

    Rechtsstand: 01.01.2019 | VORIS Nummer: 21068


  • ...(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, wenn die Verordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist....

    Rechtsstand: 29.06.2018 | VORIS Nummer: 21068


  • ...(1) Die nach dem Personenstandsgesetz und den zur Ausführung des Personenstandsgesetzes erlassenen Rechtsvorschriften der Aufsichtsbehörde zustehenden Befugnisse werden...

    Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 21051


  • ...1 Zuständige Verwaltungsbehörden im Sinne des Personenstandsgesetzes und der zur Ausführung des Personenstandsgesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind die Landkreise und kreisfreien Städte. 2 Die Zuständigkeit der selbständigen Gemeinden wird ausgeschlossen....

    Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 21051


  • ...Die vom BMI erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) i.d.F. vom 29.11.1979 ist in der Beilage Nr. 40/79 zum BAnz. Nr. 229 vom 7.12.1979 veröffentlicht...

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    Rechtsstand: 20.10.1993 | VORIS Nummer: 21012000000017