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  • ...§ 26 GOV - Aktenübersendungsersuchen, Abgabe bei Unzuständigkeit Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Ersuchen um Übersendung von Akten legt die Geschäftsstelle mit den angeforderten Akten der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zur Entscheidung vor. 2 In...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 27 GOV - Überführungsstücke Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 1 Die Verwahrung und Erfassung der Überführungsstücke ist im Laufe eines jeden Geschäftsjahres mindestens zweimal von der Behördenleitung oder einem von ihr zu bestimmenden Bediensteten unvermutet zu prüfen. 2 Dabei ist...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 28 GOV - Posteingangsstelle Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) Die Gerichte und Staatsanwaltschaften richten für die eingehenden Schriftstücke eine Posteingangsstelle ein...

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    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 29 GOV - Entgegennahme und Öffnung von Schriftstücken Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Die Bestimmungen über die Entgegennahme und Öffnung der eingehenden Schriftstücke trifft die Geschäftsleitung. 2 Das gilt auch für die Entgegennahme und Öffnung von Schriftstücken, die an...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 30 GOV - Eingangsvermerke Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Auf dem eingehenden Schriftstück sind das Datum des Eingangs und die Zahl der Anlagen unter Beifügung eines Namenszeichens anzugeben. 2 Die Angabe des Namenszeichens entfällt, wenn der behördliche Eingangsstempel...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 31 GOV - Wertsachen, Wert- und Einschreibesendungen Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) Bei der Überreichung von Bargeld und Briefmarken oder Wertgegenständen ist unaufgefordert eine Empfangsbescheinigung zu erteilen...

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    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 32 GOV - Papiergebundener Posteingang Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Sofern papiergebundene Posteingänge zur Ersetzung der Urschrift in ein elektronisches Dokument zu übertragen sind, erfolgt dies auf rechtssichere Weise nach dem Stand der Technik unter Einhaltung der...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 33 GOV - Elektronischer Posteingang Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Die Gerichte und Staatsanwaltschaften unterhalten jeweils eigene EGVP-Postfächer. 2 Die Postfächer sind so eingerichtet, dass die Einsenderin oder der Einsender eine elektronische Nachricht über den Eingang unter...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 34 GOV - Viren-, Format- und Signaturprüfung Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Sofern eine Nachricht eine schadbehaftete Datei enthält, wird die schadbehaftete Datei automatisch durch eine Textdatei ersetzt, welche über das Vorliegen der schadbehafteten Datei informiert. 2...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 35 GOV - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche AbkürzungGOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht, soweit besondere Bestimmungen die Vollziehung von Schriftstücken regeln, zum Beispiel in Grundbuch- und Registerangelegenheiten, im Kassen- und Rechnungswesen sowie über den...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 36 GOV - Schriftverkehr Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV - Amtliche Abkürzung GOVNormtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Neben den Angaben nach § 10 Abs. 4 Satz 1 enthalten Schreiben der Gerichte und Staatsanwaltschaften die vollständigen Empfängerdaten einschließlich einer eventuell vorhandenen Geschäftsnummer sowie die Bezeichnung der...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670


  • ...§ 37 GOV - Vertraulichkeit von Schriftstücken Bibliographie Titel Geschäftsordnungsvorschriften - GOV -Amtliche Abkürzung GOV Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31670 (1) 1 Bei der Versendung dienstlicher Schreiben ist Vertraulichkeit zu wahren. 2 Dies gilt auch für Schreiben, die im innerdienstlichen Betrieb oder durch ein Verteilerfach übermittelt werden. 3 Werden...

    Rechtsstand: 01.05.2025 | VORIS Nummer: 31670