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  • ...Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)Amtliche Abkürzung Nds. AGBtR Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21069020000000 Vom 17. Dezember 1991 (Nds. GVBl. S. 366 - VORIS 21069 02 00 00 000 -)...

    Rechtsstand: 01.01.2023 | VORIS Nummer: 21069020000000


  • ...§ 1 Nds. AGBtR - Betreuungsbehörden Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)Amtliche Abkürzung Nds. AGBtR Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21069020000000 (1) 1 Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde im Sinne des § 1 Abs. 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) . 2 Bei der Wahrnehmung...

    Rechtsstand: 01.01.2023 | VORIS Nummer: 21069020000000


  • ...§ 3 Nds. AGBtR - Anerkennung von Betreuungsvereinen Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)Amtliche Abkürzung Nds. AGBtR Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21069020000000 (1) Ein rechtsfähiger Verein, der die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BtOG erfüllt, kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn...

    Rechtsstand: 01.01.2023 | VORIS Nummer: 21069020000000


  • ...§ 4 Nds. AGBtR - Förderung Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)Amtliche Abkürzung Nds. AGBtR Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21069020000000 Anerkannte Betreuungsvereine erhalten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG eine öffentliche Förderung....

    Rechtsstand: 01.01.2023 | VORIS Nummer: 21069020000000


  • ...§ 2 Nds. AGBtR - Modellprojekte Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)Amtliche Abkürzung Nds. AGBtR Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21069020000000 1 Die erweiterte Unterstützung im gerichtlichen Verfahren nach § 11 Abs. 3  und  4 BtOG wird gemäß § 11 Abs. 5 BtOG von einzelnen örtlichen Betreuungsbehörden im Rahmen von Modellprojekten erprobt. 2...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21069020000000


  • ...Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der LänderBibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 1 RegPortalS - Gegenstand und Ziele des Registerportals Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamenRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 Durch die Entwicklung und den Betrieb des bundesweiten Registerportals soll insbesondere erreicht werden:...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 2 RegPortalS - Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamenRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 Das Land Niedersachsen bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 4 HGB, über das die Daten aus...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 3 RegPortalS - Bestimmung des elektronischen Bekanntmachungssystems Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamenRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 (1) Das Land Niedersachsen bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 10 HGB, über das die Bekanntmachung der...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 4 RegPortalS - Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb einesRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 Das Land Niedersachsen überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zu dem elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 5 RegPortalS - Zentrale Erfassung von Gebührentatbeständen Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamenRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 (1) Das Land Niedersachsen überträgt die Zuständigkeit für die Erfassung der Gebührentatbestände des elektronischen Abrufverfahrens über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300


  • ...§ 6 RegPortalS - Protokollierung der Abrufe Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der LänderRedaktionelle Abkürzung RegPortalS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32300 (1) Die Übertragung nach § 5 umfasst auch die Pflicht der zuständigen Stelle zur Protokollierung der Abrufe gemäß § 53 HRV. Das Land Niedersachsen erhält über die Abrufe zum Nachweis der gemäß § 5...

    Rechtsstand: 04.04.2007 | VORIS Nummer: 32300