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23 Suchergebnisse

  • ...§ 8 NSchlG - Gebührenermäßigung und Absehen von der Kostenerhebung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG)Amtliche Abkürzung NSchlG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32230 Die Schiedsperson hat...

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 32230


  • ...§ 9 NSchlG - Vorschuss Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG)Amtliche Abkürzung NSchlG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32230 1 Zahlt die Antragstellerin oder der Antragsteller den nach § 45 Abs. 2 NSchÄG verlangten Vorschuss nicht oder nicht vollständig innerhalb der für die Zahlung bestimmten Frist, so ruht das Verfahren. 2 Durch...

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 32230


  • ...§ 10 NSchlG - Übergangsregelung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG)Amtliche Abkürzung NSchlG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32230 1 Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Klagen, die vor dem 1. Januar 2010 bei Gericht eingegangen sind. 2 Gleiches gilt für Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe....

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 32230


  • ...§ 1 VPStV - Gegenstand und Ziele des Vollstreckungsportals  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 derRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 Mit dem bundesweiten Vollstreckungsportal werden folgende Ziele erreicht:...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 2 VPStV - Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 derRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Die Länder bestimmen das Vollstreckungsportal als das länderübergreifende zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne der §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 3 VPStV - Protokollierung der Abrufe und Sperrung des Bezugs von Abdrucken  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1Redaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Die Bereitstellung der Daten aus den Schuldnerverzeichnissen und Vermögensverzeichnissen der Länder zum Zwecke der Einsichtnahme und zum Abdruckversand umfasst auch die Pflicht zur Protokollierung der...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 4 VPStV - Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 derRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Die Länder übertragen die Zuständigkeit für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis und für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis auf das Land...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 5 VPStV - Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 derRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Zur Abgeltung der Gebühren nach § 4 Abs. 1 ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme gestattet....

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 6 VPStV - Auskehrung der Einnahmen  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zurRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Die aufgrund der Übertragungen nach § 4 eingenommenen Gebühren werden quartalsweise beginnend mit dem 1. April 2013 an die Länder überwiesen....

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 7 VPStV - Kosten und Betrieb des Vollstreckungsportals  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 derRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Die Länder erstatten dem Land Nordrhein-Westfalen den ihm durch diesen Vertrag entstehenden Aufwand...

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    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 8 VPStV - Inkrafttreten und Kündigung  Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zurRedaktionelle Abkürzung VPStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation...

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    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 32210