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84 Suchergebnisse

  • ...§ 5 GAnstKKN - Geschäftsführerin, Geschäftsführer Bibliographie Titel Gesetz über die Anstalt "Klinisches Krebsregister Niedersachsen (KKN)" und die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen (GAnstKKN)Amtliche Abkürzung GAnstKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie ihre oder seine Stellvertretung soll für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. 2 Wiederberufungen sind zulässig. 3 Die Geschäftsführerin oder der...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 6 GAnstKKN - Finanzierung der Anstalt Bibliographie Titel Gesetz über die Anstalt "Klinisches Krebsregister Niedersachsen (KKN)" und die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen (GAnstKKN)Amtliche Abkürzung GAnstKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 Die Kosten für die Erfüllung der nach § 1 Abs. 2 übertragenen Aufgaben trägt das Land, soweit sie nicht durch die fallbezogene Krebsregisterpauschale nach § 65c Abs. 4 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs ,...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 1 GKKN - Zweck des Gesetzes, Aufgaben des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen Bibliographie TitelGesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 2 GKKN - Organisation Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 1 Das KKN ist organisatorisch, räumlich und personell eigenständig. 2 Es besteht aus dem Vertrauensbereich mit einer Datenannahmestelle einschließlich eines Melderportals und einem hiervon organisatorisch und...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 4 GKKN - Nutzerkreis Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Der Vertrauensbereich kann Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte als Nutzerinnen und Nutzer zulassen, die...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 5 GKKN - Meldepflicht Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Wer als Nutzerin oder Nutzer nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 eine Tumorerkrankung diagnostiziert oder eine betroffene Person deswegen behandelt, hat dies nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und des § 6 an das KKN zu...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 8 GKKN - Meldewege Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) Amtliche AbkürzungGKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Meldungen werden außer in den Fällen des § 4 Abs. 3 vom KKN ausschließlich elektronisch über das zur Verfügung gestellte Melderportal entgegengenommen. 2 Eine Meldung an das KKN kann entweder durch die Eingabe von Daten in die...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 9 GKKN - Aufwandsentschädigung Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) Für jede vollständige Meldung nach § 6 Abs. 2 , die über die in § 8 vorgesehenen Meldewege erfolgt, wird eine Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 Satz 1 SGB V als Aufwandsentschädigung gezahlt....

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 11 GKKN - Registerbereich des KKN Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Der Registerbereich ist zuständig für die Zusammenführung und dauerhafte Speicherung der aufbereiteten Daten zu jedem gemeldeten Erkrankungsfall. 2 Dafür nimmt er die ihm vom Vertrauensbereich übermittelten...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 12 GKKN - Klinische Landesauswertungsstelle Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Der KLast obliegt die Mitarbeit bei den Datenauswertungen gemäß § 65c Abs. 1 Satz 4 SGB V . 2 Die Auswertungen erfolgen ausschließlich auf der Basis der in anonymisierter Form übermittelten Daten....

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 13 GKKN - Kooperierende Einrichtungen Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Als kooperierende Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes werden durch den Vertrauensbereich auf Antrag anerkannt...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 14 GKKN - Verarbeitung der Daten von anderen Krebs registrierenden Einrichtungen, der Kammern sowie von Forschungseinrichtungen Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) Amtliche Abkürzung GKKN...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067