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18 Suchergebnisse

  • ...§ 6 NWindPVBetG - Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Der Vorhabenträger ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer Windenergieanlage oder der ersten Anlage eines Freiflächenvorhabens...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 7 NWindPVBetG - Erneutes Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Ist nach § 6 Abs. 2 Satz 4 eine befristete weitere finanzielle Beteiligung angeboten worden, so ist der Vorhabenträger verpflichtet, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Befristung ein erneutes...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 8 NWindPVBetG - Überwachung, Zulassung von Ausnahmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Das Fachministerium überwacht die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 6 und 7. 2 Es kann die zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen treffen....

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 9 NWindPVBetG - Ordnungswidrigkeiten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 10 NWindPVBetG - Verordnungsermächtigungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 Das Fachministerium wird ermächtigt, zum Ziel der Überprüfung der Wirksamkeit dieses Gesetzes (Evaluation), zur Überprüfung der Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Pflichten und zur Bestimmung der Höhe...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 11 NWindPVBetG - Evaluation, Berichterstattung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 1 Die Landesregierung evaluiert die Regelungen in den §§ 4, 6 und 7 und legt dem Landtag hierüber, erstmals zum 30. Juni 2026, einen Bericht vor. 2 In dem Bericht sind insbesondere darzustellen:...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010