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  • ...§ 4 NKlimaG - Strategie zum Klimaschutz Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Die Strategie zum Klimaschutz (Klimaschutzstrategie) trifft die wesentlichen Festlegungen dazu, mit welchen Beiträgen Niedersachsens die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 bis 5 genannten Ziele erreicht...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 4a NKlimaG - Maßnahmen zum Klimaschutz Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Die Staatskanzlei und die Ministerien planen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die einen Beitrag zur Erreichung der in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 bis 5 genannten Ziele sowie der in der...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 5 NKlimaG - Strategie für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Die Strategie für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung legt fest, wie das in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genannte Ziel erreicht werden soll. 2 Die Landesregierung schreibt hierzu die im Jahr 2021...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 6 NKlimaG - Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Anpassungsstrategie) trifft die wesentlichen Festlegungen dazu, mit welchen Beiträgen Niedersachsens die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 genannten...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 6a NKlimaG - Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 1 Die Staatskanzlei und die Ministerien planen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Klimaresilienz, die die in § 6 Abs. 2...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 7 NKlimaG - Monitoring Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Das Land überprüft den Stand der Erreichung der Ziele nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 sowie der nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 festgelegten Zwischenziele durch ein Monitoring...

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    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 7a NKlimaG - Klimarat Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Die Landesregierung richtet einen Klimarat ein, der sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen berät, die zur Erreichung der Klimaziele nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 5 beitragen. 2 Die Beratung...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 8 NKlimaG - Gesetz- und Verordnungsentwürfe, Zuwendungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen durch die Landesregierung sind die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die Erreichung der Klimaziele nach § 3 Abs. 1 Satz 1 zu ermitteln und...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 9 NKlimaG - Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Investitionen und Beschaffungen Bibliographie TitelNiedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 9a NKlimaG - Beauftragte für den Klimaschutz Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Die Staatskanzlei und jedes Ministerium bestellen jeweils eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Klimaschutz. 2 In den der Landesregierung unmittelbar nachgeordneten Landesbehörden sollen...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 10 NKlimaG - Nutzung landeseigener Flächen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Für Vorhaben des Küsten- und Hochwasserschutzes, die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen, sollen den Trägern der jeweiligen Vorhaben Flächen im Eigentum des Landes, deren Nutzung für die...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 11 NKlimaG - Zusätzliche Anforderungen an die Gebäude der Landesverwaltung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)Amtliche Abkürzung NKlimaG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) hinaus ist die Landesverwaltung verpflichtet, Gebäude so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 28010