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16 Suchergebnisse

  • ...§ 12 NÖbVIG - Verletzung von Amtspflichten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Verletzen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte schuldhaft die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Amtspflichten, so kann die Aufsichtsbehörde folgende Maßnahmen verhängen:...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 13 NÖbVIG - Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 Die Berufsvertretung der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellten ist von dem für Vermessung und Geoinformation zuständigen Ministerium bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der Rechtsverhältnisse der nach § 1...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 14 NÖbVIG - Überleitungsvorschrift Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 Die nach bisherigem Recht bestellten und bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gelten als nach § 1...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 15 NÖbVIG - Inkrafttreten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft...

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    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160