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...Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)...
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 1 APVO-RettSan - Regelungsbereich, Ausbildungsbehörde, Aufsichtsbehörde, Ausbildungsziel BibliographieTitel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)...
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 2 APVO-RettSan - Dauer und Gliederung der Ausbildung Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) Die Ausbildung umfasst mindestens 520 Stunden und gliedert sich in folgende Abschnitte:...
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 3 APVO-RettSan - Theoretisch-praktische Ausbildung Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) 1 Die theoretisch-praktische Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter ( § 7 ) statt. 2 Sie umfasst mindestens 240...
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 7 APVO-RettSan - Ausbildungsstätten Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination der theoretischen und praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel, trägt die schulische Ausbildungsstätte...
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Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 11 APVO-RettSan - Landesprüfungsausschuss Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) 1 Die Ausbildungsbehörde bildet einen Landesprüfungsausschuss. 2 Aus den Mitgliedern des Landesprüfungsausschusses werden die Prüfungskommissionen für die staatliche Abschlussprüfung gebildet....
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 21 APVO-RettSan - Gleichwertige Ausbildungen Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) Eine bis zum 30. Juni 2021 nach den Grundsätzen des 520-Stunden-Programms des Ausschusses "Rettungswesen" vom 20. September 1977, novelliert durch die Empfehlungen für die Ausbildung von...
Rechtsstand: 01.03.2023 | VORIS Nummer: 21062
...§ 4 APVO-RettSan - Praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung BibliographieTitel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)...
Rechtsstand: 01.07.2021 | VORIS Nummer: 21062
...§ 5 APVO-RettSan - Praktische Ausbildung im Rettungsdienst Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) 1 Die praktische Ausbildung im Rettungsdienst findet an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache für Notfallsanitäter statt, die die Anforderungen der Anlage 3 erfüllt. 2 Sie umfasst...
Rechtsstand: 01.07.2021 | VORIS Nummer: 21062
...§ 6 APVO-RettSan - Abschlusslehrgang Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 1 Der Abschlusslehrgang wird an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in Form von Blockunterricht durchgeführt. 2 Es sind mindestens 40...
Rechtsstand: 01.07.2021 | VORIS Nummer: 21062
...§ 8 APVO-RettSan - Zugang zur Ausbildung Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) Eine Person kann zur Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter zugelassen werden, wenn sie...
Rechtsstand: 01.07.2021 | VORIS Nummer: 21062
...§ 9 APVO-RettSan - Ausbildungsdokumentation Bibliographie Titel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan)Amtliche Abkürzung APVO-RettSan Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21062 (1) 1 Die oder der Auszubildende hat ein Ausbildungsnachweisheft nach dem Muster der Anlage 7 zu führen. 2 Die Auszubildenden haben dafür zu sorgen, dass die nach dem Muster erforderlichen...
Rechtsstand: 01.07.2021 | VORIS Nummer: 21062