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  • ...Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in derBibliographie Titel Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe...

    Rechtsstand: 01.09.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe inBibliographie Titel Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und...

    Rechtsstand: 08.07.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...Art. 1 JVA HSand-ZustAbkG Bibliographie Titel Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest,Redaktionelle Abkürzung JVA HSand-ZustAbkG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Dem am 10./17. Dezember 2019 unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche...

    Rechtsstand: 08.07.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...Art. 2 JVA HSand-ZustAbkG Bibliographie Titel Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest,Redaktionelle Abkürzung JVA HSand-ZustAbkG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft...

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    Rechtsstand: 08.07.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...Anlage JVA HSand-ZustAbkG Bibliographie Titel Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest,Redaktionelle Abkürzung JVA HSand-ZustAbkG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 > Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der...

    Rechtsstand: 08.07.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 80 Nds. SVVollzG - Persönlicher Gewahrsam  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 (1) 1 Die oder der Sicherungsverwahrte darf Sachen nur mit Erlaubnis der Vollzugsbehörde annehmen oder abgeben. 2 Für Sachen von geringem Wert kann die Vollzugsbehörde ihre Zustimmung allgemein erteilen. 3...

    Rechtsstand: 24.05.2019 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 1 Nds. SVVollzG - Anwendungsbereich  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen....

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 2 Nds. SVVollzG - Vollzugsziele  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 (1) Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dient dem Ziel, die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung...

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 3 Nds. SVVollzG - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 (1) Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist freiheitsorientiert und therapiegerichtet auszugestalten....

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 4 Nds. SVVollzG - Maßnahmen zur Erreichung der Vollzugsziele  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 (1) 1 Der oder dem Sicherungsverwahrten sind die zur Erreichung der Vollzugsziele nach § 2 Abs. 1 und 2 erforderlichen Betreuungs- und sonstigen Maßnahmen unverzüglich anzubieten. 2 Die Bereitschaft der...

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 5 Nds. SVVollzG - Rechtsstellung der Sicherungsverwahrten  Bibliographie Titel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG)Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34140 1 Die oder der Sicherungsverwahrte unterliegt den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen ihrer oder seiner Freiheit. 2 Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, können ihr oder ihm die...

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140


  • ...§ 6 Nds. SVVollzG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Beurteilungsspielräume  BibliographieTitel Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG) Amtliche Abkürzung Nds. SVVollzG...

    Rechtsstand: 01.06.2013 | VORIS Nummer: 34140