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  • ab 08.07.2020 (aktuelle Fassung)

Art. 2 JVA HSand-ZustAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
Redaktionelle Abkürzung
JVA HSand-ZustAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 1. Juli 2020

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil