NLQ-OrgErl,NI - NLQ-Organisationserlass

Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Erl. d. MK v. 24. 3. 2022 - S 3-01549 -

Vom 24. März 2022 (Nds. MBl. S. 627)

Geändert durch Erl. vom 11. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 404)

- VORIS 20100 -

Bezug: Beschl. d. LReg. v. 9. 11. 2010 (Nds. MBl. S. 1139)
- VORIS 20100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Behördenbezeichnung1
Leitung des NLQ2
Organisatorische Gliederung3
Aufgaben und Zusammenarbeit4
Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung5
Schlussbestimmungen6
OrganisationsplanAnlage

Abschnitt 1 NLQ-OrgErl - Behördenbezeichnung

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die Behördenbezeichnung und die amtliche Abkürzung werden durch Nummer 1 des Bezugsbeschlusses festgelegt. Das NLQ hat seinen Sitz in Hildesheim. Es untersteht als landesweit tätige Behörde im Geschäftsbereich der Dienst- und Fachaufsicht des MK.

Abschnitt 2 NLQ-OrgErl - Leitung des NLQ

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

2.1 Die Direktorin als Leiterin des NLQ oder der Direktor als Leiter des NLQ trägt die Gesamtverantwortung. Sie oder er gewährleistet die Umsetzung der vom MK vorgegebenen strategischen Ziele und stellt eine wirksame und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung sicher. Sie oder er vertritt die Behörde nach außen.

2.2 Die Vertretung der Behördenleitung wird von einer Abteilungsleiterin oder einem Abteilungsleiter als Abwesenheitsvertretung im Rahmen eines rotierenden Systems wahrgenommen. MK ist über die Abwesenheitsvertretung zu unterrichten. Die Vertretung der Abteilungsleitung obliegt einer Fachbereichsleitung der Abteilung.

2.3 Die oder der Beauftragte für den Haushalt (BfdH) wird gemäß § 9 LHO von der Behördenleitung bestellt. Die Bestellung sowie die Abberufung der oder des BfdH ist gemäß der VV Nr. 1.3 zu § 9 LHO dem MF über das MK mitzuteilen.

Abschnitt 3 NLQ-OrgErl - Organisatorische Gliederung

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

3.1 Die organisatorische Gliederung des NLQ richtet sich nach dem als Anlage beigefügten Organisationsplan. Das NLQ gliedert sich danach in folgende Abteilungen und Fachbereiche:

Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben, Landesprüfungsamt
Fachbereich 11-Personal, Organisation, Innerer Dienst, Informationssicherheit, CARE-Beratungsstelle
Fachbereich 12-Haushalt, zentrales Veranstaltungsmanagement
Fachbereich 13-Landesprüfungsamt, sonstige Prüfungsangelegenheiten, Schulbuchprüfung
Fachbereich 14-Rechts- und Vergabestelle
Abteilung 2 - Evaluation und Qualitätsentwicklung
Fachbereich 21- Interne Evaluation und Evaluationsstudien
Fachbereich 22-Evaluationsberatung allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 23-Externe Evaluation berufsbildende Schulen
Fachbereich 24-Systemmonitoring
Abteilung 3 - Bildung der Lehrkräfte und Curriculumentwicklung
Fachbereich 31-Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der regionalen Fortbildung der Lehrkräfte, Kompetenzzentren
Fachbereich 32- Unterrichts- und schulformbezogene Vorhaben für allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 33-Unterrichtsübergreifende Vorhaben
Fachbereich 34-Berufliche Bildung
Fachbereich 35- Politische Bildung/Europa und Internationales, Koordinierungsstelle Friedensbildung
Abteilung 4 - Qualifizierung von Leitungspersonal
Fachbereich 41-Erstqualifizierung und Leitungskräftenachwuchsfortbildung
Fachbereich 42- Berufsbegleitende Qualifizierung
Abteilung 5 - Digitalisierung und Informationstechnologien
Fachbereich 51-Bildungsportal Niedersachsen, Bildungsmedien, Servicestelle E-Learning
Fachbereich 52- IT-Einsatz und digitale Bildungsinnovationen
Fachbereich 53-Medienbildung in Schule und Unterricht, Netzwerk Medienbildung

3.2 Für die Steuerung des Qualitäts-, Prozess- und Wissensmanagements wird die Funktion einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Qualitätsmanagement eingerichtet, die oder der direkt bei der Behördenleitung angebunden ist. Gleichzeitig obliegt ihr oder ihm die Koordinierung abteilungsübergreifender Vorhaben.

3.3 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass das NLQ eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL. Die Informationssicherheitsbeauftragte oder der Informationssicherheitsbeauftragte hat direktes Vortragsrecht bei der Behördenleitung.

3.4 Die Gleichstellungsbeauftragte für das Behördenpersonal ist direkt bei der Behördenleitung angebunden.

3.5 Im Fachbereich 11 ist eine Chance auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle eingerichtet.

3.6 Änderungen in der Aufbauorganisation des NLQ bedürfen der Zustimmung des MK.

Abschnitt 4 NLQ-OrgErl - Aufgaben und Zusammenarbeit

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Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

4.1 Das NLQ arbeitet als Dienstleister für Schulen, Studienseminare und Behörden im Geschäftsbereich. Art, Umfang und Intensität der Aufgabenwahrnehmung erfolgen in enger Abstimmung mit MK im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

4.2 Das NLQ unterstützt insbesondere Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung des Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen und gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.

4.3 Das NLQ nimmt seine Aufgaben in enger Kooperation mit den RLSB und dem MK wahr und arbeitet mit den Weiterbildungsträgern und anderen Einrichtungen und Stellen aus Lehrerbildung, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Kooperationsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des MK.