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  • ab 01.05.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 NLQ-OrgErl - Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

5.1 Das NLQ gibt sich eine Geschäftsordnung, in der alle weiteren für einen zweckmäßigen Verwaltungsablauf notwendigen Regelungen getroffen werden. Die Geschäftsordnung ist dem MK zur Kenntnis zu geben.

5.2 Das NLQ regelt die Zuständigkeiten innerhalb seiner Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan.